Zweifellos ist heute jedem von uns bewusst, dass es immer einmal Situationen geben kann, in denen wir auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hier kann es etwa ein Unfall sein oder auch altersbedingte Gegebenheiten, die uns dazu zwingen, andere um Hilfe zu bitten, sei es hier kurzfristig oder doch langfristig.
Aufgrund dieser Tatsache, ist es für mich auch mehr als nachvollziehbar, dass es heute viele verschiedene Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen in den verschiedensten Städten und Gemeinden gibt und ich heute sowohl eine Pflege in Karlsruhe als auch eine Pflege in Offenburg oder auch in vielen anderen Städten und Gemeinden finden kann. Doch ist Pflege heute auch immer eine mehr oder weniger kostspielige Angelegenheit, weshalb sich nicht wenige Menschen abzusichern versuchen.
Natürlich ist eine solche Absicherung mithilfe einer Versicherung – der Pflegeversicherung – möglich, die uns etwa bei den Kosten für die häusliche Pflege unterstützt. Doch ist am 01. Januar 2002 ein Gesetz in Kraft getreten, dass das Thema der Pflegeabsicherung noch weiter unterstützt. Hierbei handelt es sich um das Pflegeleistungsergänzungsgesetz, das als Ergänzung zu den Leistungen der heutigen sozialen Pflegeversicherung gilt und mithilfe dessen Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf so genannte „zusätzliche Betreuungsleistungen“ bis zu einer Höhe von 460 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus kann mit Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes am 01. Juli 2008 auch ein Grundbetrag von bis zu 1200 Euro in Anspruch genommen werden. Hier erfolgt dann allerdings eine Abrechnung mit der Pflegekasse im Wege der Kostenerstattung. Es besteht heute aber auch grundsätzlich die Möglichkeit eine direkte Abrechnung z.B. mit einem Pflegedienst zu vereinbaren und zwar durch eine Abtretungserklärung.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen